Adelsstand in Oberbergen: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Adelsstand in [[Oberbergen]] bietet viele Privilegien, jedoch auch viele Pflichten. Der Adelsstand hat sich über die Jahrhunderte weiterentwickelt: Von der Klanherrschaft in ganz frühen Jahren bis zum aufkeimen des Feudalismus.
Der Adelsstand in [[Oberbergen]] bietet viele Privilegien, jedoch auch viele Pflichten. Der Adelsstand hat sich über die Jahrhunderte weiterentwickelt: Von der Klanherrschaft in ganz frühen Jahren bis zum aufkeimen des Feudalismus.


==Adelsstand Allgemein== [[Datei:Adelsstand1.png|thumb|590px|Offiziell abgeschriebenes Schriftstück des Ritter [[Miroslav]] zum Adelsstand]]
==Adelsstand Allgemein==  
[[Datei:Adelsstand1.png|thumb|590px|Offiziell abgeschriebenes Schriftstück des Ritter [[Miroslav]] zum Adelsstand]]
- Adelig ist man von Geburt an oder durch Ernennung. Der Adelsstand muss bewiesen und bestätigt werden durch einen Adelsbrief oder vergleichbaren Nachweis. Dieses Dokument muss bestätigt werden vom Adelsrat oder einem Grafen.  
- Adelig ist man von Geburt an oder durch Ernennung. Der Adelsstand muss bewiesen und bestätigt werden durch einen Adelsbrief oder vergleichbaren Nachweis. Dieses Dokument muss bestätigt werden vom Adelsrat oder einem Grafen.  



Version vom 18. Juni 2021, 17:53 Uhr

Der Adelsstand in Oberbergen bietet viele Privilegien, jedoch auch viele Pflichten. Der Adelsstand hat sich über die Jahrhunderte weiterentwickelt: Von der Klanherrschaft in ganz frühen Jahren bis zum aufkeimen des Feudalismus.

Adelsstand Allgemein

Offiziell abgeschriebenes Schriftstück des Ritter Miroslav zum Adelsstand

- Adelig ist man von Geburt an oder durch Ernennung. Der Adelsstand muss bewiesen und bestätigt werden durch einen Adelsbrief oder vergleichbaren Nachweis. Dieses Dokument muss bestätigt werden vom Adelsrat oder einem Grafen.

- Es besteht die Möglichkeit, von einem Grafen oder Fürsten in den Adelstand erhoben zu werden.

- Der Adelstitel kann nur in schweren Fällen aberkannt werden. So zum Beispiel, wenn sich ein Adeliger seines Standes unwürdig erweist oder einen seinen Adelsbrief nicht mehr vorweisen kann.

- Nur Adelige können wichtige Führungsposten bekleiden oder Besitzungen in Oberbergen erhalten. Dazu zählen Vogteirechte, das Besetzen von Ratsposten, der religiösen Führung, erhalt von Titeln und Besitz.

- Nur der Adelstand darf ein eigenes Wappen führen oder eintragen lassen.

Ritterstand

- Die Ritterwürde setzt einen Adelsstand vorraus. Ausser man wird als Nichtadel direkt in den Stand befördert.

- Die Schwertleite führt ein Graf oder Fürst. Jedoch kann nach Genehmigung auch der Ritter persönlich die Schwertleite im Nahmen des Herren durchführen.

- Ein Knappe wird durch die Schwertleite zum Ritter. Wann dies geschieht, entscheidet der Rittermeister.

- Der Knappe ist seinem Ritter bis zur Schwertleite verpflichtet. Ausnahme bildet dessen Tod, oder Beendigung der Ausbildung.

- Der Ritterstand wird per Dokument bestätigt.

Lehenstitel

- Nur Adelige können Land, Besitz und Titel erwerben. Zwar kann das einfache Volk Besitz erlangen, jedoch ist der Besitz an den jeweiligen Adel gebunden.

- Unterschieden wird zwischen Erbtitel und Leihtitel. Gewisse Titel fallen nach einer bestimmten Zeit an den Herren zurück, so zB beim Tod. Erbtitel werden nach dem Gesetz von 876 nach dem Prinzip der Primogenitur vererbt.

- Die Primogenitur ist unumgängliches Gesetz. Nur in speziellen Fällen wird dieses Gesetz umgangen. Ist der Erbe blind, kastriert, durch schwere Krankheit nicht regierungsfähig, wird er ausgeschlossen.

- Erbteilung ist seit dem Jahr 876 strikt verboten.

- Titelentzug ist nur in sehr speziellen Situationen möglich.

- Nur Adel mit Titel, dürfen im Namen "von" führen in Verbindung mit dem Titel. Nachkommen Anspruch auf das Land oder den Titel dürfen dies nicht. Es wird sogar bestraft und gilt als Anmassung.

- In Oberbergen gibt es Baronien sowie Freiherrschaften. Diese sind vom Titel her gleich, jedoch gelten Baronien als Alteingessene Herrschaften von alten Adelsgeschlechter.

- Oberberger Adel darf auch ausserhalb des Fürstentums Ländereien besitzen.

Titel Ansprüche

Dieses Thema ist sehr kompliziert. Hier gilt die Regel der Beweiskraft. Von Gesetz her werden Ansprüche meist durch eine Erbschaft oder Heirat generiert. Durch die Primogeniturgesetze von 876, sind Ansprüche anderer Anwärter sehr erschwert. Wird ein Titel durch Usurpation erlangt, können die vorherigen Titelträger den Anspruch behalten. Es kam oft vor, das Familienmitglieder Erbschaften anfochten, weil sie den Erben als schwach oder krank bezeichneten. Oft versuchte man mit Unterstellungen Ansprüche geltend zu machen. Bei Anspruchserhebung ohne Legitimität (Erbrecht) sind drakonische Strafen möglich. Es gilt als schlimmes Verbrechen. Oft kam es aber auch vor, das nichtlegitime Ansprüche gutgeheissen wurden, weil man den Titelhalter loswerden wollte oder Verbündete überzeugen konnte. Dies hing immer von der Aufstellung der Ansprüche ab.

Ein populäres Beispiel aus der Zeit der Valesburger Fehde: Baron Maximilian heiratete die Tochter eines Freiherren innerhalb der Grafschaft Valesburg. Diese hatte einen älteren Bruder, den Erben und vier weitere Schwestern. Nach der Hochzeit gebahr sie zwei Söhne. Ihr Bruder starb noch vor der Erbschaft und sie als älteste Tochter, stand nun in der Erbschaft an der nächsten Stelle. Als der Vater starb, erbte sie die Freiherrschaft. Dieser Umstand macht ihren ältesten Sohn zum Erben von der Baronie des Mannes und ihrer geerbten Freiherrschaft. Nun erhob jedoch der Bruder des verstorbenen Freiherren Ansprüche auf die Freiherrschaft. Das Argument: Mit dem Tod des Sohnes seines Bruders, müsse der Erbschaftsanspruch auf ihn und seinem Sohn fallen. Denn er argumentierte, dass die männliche Erbschaft immer Vorrecht hätte. Zudem hätte er ja einen Sohn und somit eine gesicherte, starke Linie. Er argumentierte zudem damit, dass innerhalb der Familie, er der nächste würdige Anwärter sei. Nach dieser Argumentation forderte der Anspruchsteller den Titel. So kam es zu mehreren Jahre der Valesburger Fehde. Der Anspruchsteller konnte viele andere Adelige auf seine Seite ziehen - und gewann die Fehde und die Titel. Trotzdem haben die Nachfahren der vorherigen Titelträgerin einen Anspruch auf diese Freiherrschaft. Der Graf von Valesburg gehörte durch eine Heirat zur Partei der Tochter.

Dieser Umstand zeigt sehr gut auf, wie kompliziert Ansprüche sein können. Denn Frauen geniessen weniger Erbschaftsberechtigung als Männer. Verschiedene Gelehrte bewerteten die Erbschaft. Nur wenige waren auf der Seite der Tochter. Es gibt kein Gesetz wer in diesem Falle das grössere Recht besitzt. Es würde jedoch immer tendeziell zur männlichen Seite kippen. Hier kommt es immer klar auf die Macht des Anspruchstellers oder dem Titelhalter an.

Jüngere Brüder, welche dem Älteren die Erbschaft streitig machen, haben es tendeziell schwer mit ihren Ansprüchen durchzukommen. Deshalb wurde die Primogenitur eingeführt mit der Regel: Der Älteste erbt alles. Meistens versuchen diese, den Titel ohne Legitimation zu usurpieren. Wenn sie einen gewissen Rückhalt besitzen für das Unterfangen, kommt es zur Anerkennung. Vor allem während der Adelskriege immer häufiger zu beobachten.

Auch landlose Ritter usurpieren Titel. Wenn ein Landadeliger wenig Rückhalt geniesst bei seinem Lehensherren, wird die Chance schnell genutzt.

Lehenstitel und Anreden

Im Fürstentum Oberbergen gibt es eine Reihe von Anreden und landgebundene Titel.

Landgebunde Titel

  • Baron / Freiherr : Anrede Hochwohlgeboren
  • Graf : Anrede Hochwohlgeboren
  • Fürst : Anrede Hoheit

Adelige Anstammung

  • Edler : Anrede Hochgeboren

Unterschiede zum Rest des Reiches

In Oberbergen hat sich eine strenge und ausgeweitete Adelsstruktur etabliert, welche wegen häufiger Kriege die heutige Form annahm. Während man in Teilen Cendaras nur als adelig angesehen wird, wenn man einen Landtitel führt, ist man in Oberbergen auch durch Geburt, wenn nachgewiesen, ein Teil des Adels. Davon ausgenommen sind illegitime oder teilweise legitimierte "Bastarde". Oberberger Adelige dürfen sogar Lehen ausserhalb des Fürstentums besitzen, was für viele eine Kuriosität darstellt. Natürlich bringt dieser Umstand eine Konflikte mit sich.