Die Sechs Todsünden

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Folgende Zusammenfassung ist eine Mitschrift aus dem Sermon des Des tones über die sechs Todsünden: Hochmut, Habgier, Neid, Zorn, Völlerei und Trägheit.

Dies sind die Ursachen von Sünden. Sie können sowohl zu schweren als auch zu lässlichen Sünden führen. Minderschwere, geringfügige Vergehen werden von der Kirche als lässliche Sünd en abgegrenzt: Es liegt keine Todsünde vor, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Es handelt sich nicht um eine gewichtige Sache.
  • Man war sich des Bösen nicht voll bewusst
  • Die Tat war nicht völlig freiwillig (es lag ein innerer oder äusserer Zwang v or)

Die Todsünde als bewusste Abkehr von der Liebe Pekars bewirkt, nach gegenwärtigem Urteil, die Höchststrafe auf Erden: den Ausschluss von der Gemeinschaft.

Hochmut

Der Hochmut, auch Anmassung, Stolz, Überheblichkeit, Arroganz, Einbildung, veraltet Hoffart oder Dünkel ist eine Haltung, die Wert und Rang (Standesdünkel) oder Fähigkeiten der eigenen Person besonders hoch veranschlagt. Der Gegensatz zum Hochmut ist die Demut. Meint man mit Selbstüberschätzung eine Überbewertung eigenen Könnens, so zielen Hochmut und Arroganz auf soziale Distanz. In Haltung und Umgangsform werden sie durch Anstand und Höflichkeit gezügelt. Den Hochmut begünstigende Ursachen sind Eitelkeit und Narzissmus.

Habgier

Der Ausdruck Habgier, auch Geiz genannt, bezeichnet eine zwanghafte oder übertriebene Sparsamkeit, damit verbunden auch den Unwillen, Güter zu teilen. Geiz kommt mit dem Erwerbstrieb darin überein, dass er auf die Vermehrung, mit der Sparsamkeit darin, dass er auf die Erhaltung des Besitzes bedacht ist, unters cheidet sich aber von beiden dadurch, dass jenes Streben nicht wie bei diesen Mittel, sondern, wie bei der Habsucht die Vermehrung und wie bei der Sparsucht die Erhaltung des Besitzes, Selbstzweck ist, daher er wie jene auch unerlaubte Erwerbsmittel nicht scheut, und wie diese auf die Befriedigung auch notwendiger Bedürfnisse Verzicht leistet.

Neid

Unter Neid versteht man das moralisch vorwerfbare, gefühlsmässige Verübeln der Besserstellung konkreter Anderer. Ähnlich ist der Begriff der Missgunst. Fehlt es am ethischen Vorwurf, spricht man auch von Unbehagen gegenüber Vorteilen anderer (Besitz, Status, Privilegien), die man selber nicht hat. Will man Neid rechtfertigen, so ist eher von einem Recht auf Gleichbehandlung die Rede. Neid entsteht aus Schwäche, Kleinmut, mangelndem Selbstvertrauen, selbstempfundener Unterlegenheit und überspanntem Ehrgeiz, deswegen verbirgt der Neider seinen unschönen Charakterzug schamhaft.

Zorn

Der Zorn ist ein elementarer Zustand starker emotionaler Erregung mit unterschiedlich aggressiver Tendenz, der zum Teil mit vegetativen Begleiterscheinungen verknüpft ist. Sein Gegenstück ist die Sanftmut. Einerseits tritt er als heftiger Ärger, als Jähzorn oder als Zornesausbruch auf, der zu unkontrollierten Handlungen oder Worten führunkontrollierten Handlungen oder Worten führen kann. Der Zorn erscheint dann als Beherrscher des Menschen, der seinerseits seine Gefühlsregungen nicht mehr kontrolliert. Daher wird er gerne als Affekt des Qarons angesehen.

Völlerei

Die Völlerei ist das Laster eines Menschen, die ihn zu einem ausschweifenden und masslosen Leben führt und ihn somit undankbar gegenüber dem Schöpfer und der Gabe des Lebens werden lässt. Sie ist auch bekannt als die Masslosigkeit, Fresssucht, Schwelgerei, Gefrässigkeit und Unmässigkeit.

Trägheit

Trägheit ist der ist der mangelnde Wille eines Menschen, zu arbeiten oder sich anzustrengen. Die verschiedenen Interpretationen der Faulheit reichen von einer allgemeinen Tendenz des Menschen zur Ruhe bis zu schlechtem Charakter des Einzelnen.

Ausnahme Wollust

Einige behaupten, die Wollust sei auch eine Sünde. Dies ist aber nicht so. Als Gott des Ackerbaus und der Fruchtbarkeit, sieht Pekar die Wollust nicht als Todsünde an, denn es ist nicht verboten, einen anderen Menschen zu begehren. Sollte dieses aber nicht auf gegenseitiges Verlangen treffen und dennoch ohne Erlaubnis ausgelegt werden, handelt es sich um Unzucht, welche auf Erden von den entsprechenden sozialen Organen verfolgt und bestraft werden muss.