Hauenstein

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Die neu geschaffene Graftschaft Hauenstein, benannt nach der Burg Hauenstein. Die Burg wird übergangsweise noch vom Herzog bewohnt, soll aber zeitnah ins Lehen von Graf Gérard I. übergehen. Die Landschaft Hauenstein umschliesst Grosshafen vollständig und ist aus Sigurds ehemaligen Kammergut Grosshafen entstanden.

Wichtige Orte

Gut Corniche, in dem sich seit 1012 eine zweite Kaserne der Garde befindet und das nördlich von Großhafen an der Küste gelegen ist. Das Gut ist ein Lehen von Ritter Chirat Hugo du Corniche und Madame Aurélie du Corniche, die mit der Reorganisierung und Übernahme des Lehens aus der Auflösung des Kammergutes im Jahre 1012 neue Vasallen des Grafen Gérard wurden.


Burg Hauenstein – Östlich von Großhafen gelegen, steht die allseits bekannte, imposante Burg von Herzog Sigurd, die demnächst Graf Gérard übernehmen wird. Herzog Sigurd ist jedoch weiterhin ein gern gesehener Gast und Gérard plant schon eine nette kleine Trinkhalle für die ausgewählte Gesellschaft. Es wird Zeit, die Burg wohnlicher zu gestalten!


Baronie Grammont


Die Baronie Grammont liegt südlich von Großhafen, zwischen der Stadt und der Grafschaft Marécage. Im Osten grenzt sie an die Grafschaft Hauenstein, im Westen stößt sie ans Meer, wo sich eine kleine, zur Baronie gehörende Insel befindet.


Grammont kontrolliert den wichtigen Handelsweg zwischen Großhafen und Marécage, der für den regionalen Handel von großer Bedeutung ist. Die Baronie trägt damit maßgeblich zur wirtschaftlichen Stabilität und Sicherung der Südregion der Westmark bei.


Im Osten durchziehen junge Nadelwälder die Landschaft, die sich bis zur Grenze zur Grafschaft Hauenstein erstrecken. Dort befindet sich eine gemeinsame Jagdhütte, die von Graf Gérard von Hauenstein und dem designierten Baron von Grammont genutzt wird.


In der Nähe von Großhafen liegt ein Rittergut, das derzeit zu einer befestigten Anlage ausgebaut wird, um den Handelsweg zusätzlich zu sichern. Das Umland ist leicht hügelig und bietet strategische Vorteile für Verteidigung und Beobachtung.


Grammont ist ein Lehen der Grafschaft Hauenstein. Es wurde nach den Ereignissen des Großen Rates einem verdienten Ritter zugesprochen, der sich durch klaren Verstand, gerechtes Urteil und unerschütterliche Treue ausgezeichnet hat.


Die Belehnung erfolgte in Absprache mit Herzog Sigurd II. der Westmark. Der designierte Baron hat der Übernahme des Lehens grundsätzlich zugestimmt, befindet sich jedoch noch in Verhandlungen über die genauen Bedingungen. Die feierliche Erhebung steht noch aus, doch wird er bereits faktisch als Baron angesehen und behandelt.


Graf Gérard betrachtet den zukünftigen Herrn von Grammont als ein Aushängeschild wahrer Ritterlichkeit, das der Westmark Ehre und Halt gibt.

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Wirtschaft

Landwirtschaft, vor allem Gurken, Gemüse. Wenig Rinder und Pferdezucht (v.a. um die Burg Hauenstein). Fischfang, Destillate, Bier.

Da Gérard I für einige Zeit die Geschicke von Grosshafen noch übergangsweise leiten wird, profitiert Hauenstein im Moment wirtschaftlich davon, es wird sich künftig jedoch viel verändern.

Aktuelles

Im Namen des Gérard von Hauenstein, Graf der Grafschaft Hauenstein und des Stadtrates von Grosshafen

Es wird allen kundgetan, dass drei Höfe der Grafschaft Hauenstein zur Vergabe an würdige Verwalter ob Ritter, Fähige Bürger oder Nachkömmlinge von Grossbauern ohne Land stehen, die bereit sind, als Franc-Fermiers in treuer Pacht das Land zu bewirtschaften. Diese Höfe werden in erblicher Pacht vergeben, sodass das Recht auf Bewirtschaftung an die Nachkommen übergeht, sofern die festgelegten Pflichten erfüllt werden.

Die Höfe befinden sich teils auf dem Land, das der Stadt Großhafen gehört, innerhalb von 3333 Schritten von ihrer Mauer gemessen, während der größere Teil auf dem Boden der Grafschaft Hauenstein liegt. Die Pacht ist nur für die drei Viertel des Hofes fällig, die zur Grafschaft Hauenstein gehören.

Rechte der Franc-Fermiers:

Jeder würdige Verwalter, der diese Aufgabe übernimmt, erhält das Recht, seinen Hof und das zugehörige Land in Erbpacht zu bewirtschaften und die Rechte an seine Nachkommen weiterzugeben. Der Schutz der Höfe wird durch die Stadt Großhafen gewährt, um die fortwährende Versorgung der Stadt sicherzustellen.

Die Verwalter werden bei der Bestimmung der anzubauenden Erzeugnisse angehört, wobei ihre Erfahrung und Bauernkunst wertgeschätzt werden. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Stadt Großhafen und dem Grafen von Hauenstein. Großhafen verpflichtet sich, den Großteil der Ernte zu einem festen Mindestpreis abzunehmen. Überschüsse dürfen auf anderen Märkten verkauft werden, sobald die Versorgung der Stadt gesichert ist.

Pflichten der Franc-Fermiers:

  • Es ist eine feste Pacht in zuvor festgelegter Höhe an Gérard von Hauenstein zu entrichten, jedoch nur für die drei Viertel des Hofes, die zur Grafschaft Hauenstein gehören.
  • Der Großteil der Ernte ist für die Versorgung Großhafens bestimmt und wird zu einem festgelegten Preis abgenommen.
  • Der Anbau erfolgt nach gemeinsam bestimmten Vorgaben, wobei die Meinung der Verwalter in der Festlegung der Anbaupläne berücksichtigt wird.
  • Überschüsse dürfen erst dann verkauft werden, wenn die Versorgung Großhafens gesichert ist.
  • Die Franc-Fermiers und ihre Knechte sind von Frondiensten befreit, damit sie ihre Zeit der Versorgung der Stadt widmen können.
  • Das Land ist sorgfältig zu bewirtschaften, und die festgelegten Pachtbedingungen müssen eingehalten werden. Vernachlässigung kann den Verlust der Erbpacht zur Folge haben.
  • Die Gesetze der Grafschaft sowie die Anbau- und Handelsvorgaben sind einzuhalten. Jeder neue Franc-Fermier leistet einen Treueeid gegenüber Gérard von Hauenstein sowie der Stadt Großhafen, um die Einhaltung aller Pflichten und Vorgaben zu bekräftigen.
  • Im Verteidigungsfall von Grosshafen, müssen der Bürger Grosshafens gleich drei Knechte ausgerüstet werden, jeder mit einem Bogen bewaffnet. Der Verwalter selbst hat mindestens, ein Kettenhemd, einen Helm, eine Daneaxt oder einen Speer sowie eine Seitenwehr – entweder ein Langsax oder ein Schwert – zu führen.
  • Die Franc-Fermiers erhalten das Bürgerrecht Grosshafens.

Aufruf an würdige Verwalter:

Diese Vergabe richtet sich an westmärkische oder fremde Männer und Frauen von gutem Leumund. Besonders erblose Nachkommen vermögender Bauern oder jene, die wohlvertraut sind mit der Führung eines Hofes und einen angemessenen Einstand mitbringen, mögen sich melden. Nicht willkommen sind Taugenichtse oder solche, die der Westmark nicht in Treue verbunden sind. Fremde, die Einlass begehren, haben sich nicht nur dem Grafen von Hauenstein, sondern auch der Stadt Großhafen zur Treue zu verpflichten.

Alle, die sich dieser Aufgabe gewachsen sehen, mögen sich zu gegebener Zeit am Hof von Hauenstein oder beim Stadtschreiber von Großhafen melden, um sich dem Grafen vorzustellen. Es werden jene erwählt, die sich durch Ehre, Fleiß und Sorgfalt als fähig erweisen, die Verantwortung über einen dieser Höfe zu tragen.

Gegeben zu Hauenstein, im Auftrag des Grafen Gérard von Hauenstein.


OT: Dieses Szenario wird in Zukunft bei Interesse bespielt, bei Fragen gerne an Balin-Ironpike über Discord.

Währungssystem

„Dieses Werk soll das Vorstellungsvermögen hinsichtlich des Währungssystems unterstützen. Anhand historischer Beispiele – von frühen Überlieferungen bis ins Hochmittelalter – habe ich eine Umrechnung auf das Spielsystem von Cendara vorgenommen. Dabei wurden auch Vergleiche zwischen typischer Ausrüstung wie einem Harnisch oder einem Kettenhemd aus dem Spätmittelalter berücksichtigt. Es soll jedoch keine verbindliche Richtlinie sein – am besten ist es, alles selbst auszuspielen. Dennoch kann es als Hilfe dienen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, was realistisch sein könnte.“

Währungssystem Westmark

1 Gold = 10 Silber = 100 Kupfer

1. Alltag & Lebensmittel

- Bier (1 Krug): 1 Kupfer

- Brot (einfach, 1 Laib): 2 Kupfer

- Wein (1 Becher): 2 Kupfer

- Gute Mahlzeit (1 Portion): 5 Kupfer

- Unterkunft im Gasthof (1 Nacht): 1 Silber

- Schuhe (einfach): 15 Kupfer

- Wollmantel: 15 Silber

- Stiefel (gut): 25 Silber

2. Feinkost & Vorrat

- Essiggurke (einzeln): 1 Kupfer

- Essiggurken im Fass (~150 Stück): 5–7 Silber

- Honig (1 Glas ~500 g): 6–10 Kupfer

- Met (Becher): 3–5 Kupfer

- Sauerkraut (1 Fass): 6–8 Silber

- Dörrobst (1 Sack ~5 kg): 10–12 Kupfer

3. Waffen & Kriegsgerät

- Speer (einfach): 4–6 Kupfer

- Lanze: 1–2 Silber

- Schild (Holz/Leder): 1–2 Silber

- Schild (Metall): 3–5 Silber

- Langbogen: 1–2 Gold

- Köcher mit 20 Pfeilen: 8–12 Kupfer

- Armbrust (einfach): 2–3 Gold

- Schwert (einfach): 6–10 Gold

- Sax (Kurzschwert): 3–5 Gold

- Katapult (klein): 20–30 Gold

4. Rüstung (Kernteile)

- Helm (einfache Eisenarbeit): 3–5 Gold

- Brünne (Kettenhemd): 10–14 Gold

- Krebs (Brustpanzer): 7–10 Gold

- Turnierharnisch: 20–30 Gold

5. Nutztiere & Fleisch

- Schwein: 2–4 Gold

- Schaf: 1–2 Gold

- Ochse: 8–12 Gold

- Pferd (einfach): 20–30 Gold

- Kriegspferd/Kaltblut: 40–60 Gold

- Speckseite (gepökelt): 6–8 Kupfer

- Würste (10 Stück): 5 Kupfer

6. Holz & Material

- Nadelholz (1 Klafter): 1–2 Silber

- Eichenholz (1 Klafter): 3–5 Silber

- Bretter (fertig, 10 Stück): 6–8 Kupfer

- Fassdauben (roh): 1 Silber

7. Transportmittel & Schiffe

- Pferdewagen: 15–20 Gold

- Ochsengespann (2 Tiere): 18–25 Gold

- Drachenboot (klein): 70–100 Gold

- Drachenboot (groß): 120–160 Gold

- Schiffsladung Getreide (~1.000 kg): 8–10 Gold

8. Bauwerke & Infrastruktur

- Hütte (einfach): 15–20 Silber

- Steinhaus (klein): 2–3 Gold

- Hofstelle: 5–8 Gold

- Motte: 50–80 Gold

- Burg (klein): 300–500 Gold

- Burg (groß): 800–1.500 Gold

- Straßenbau (1 km): 8–12 Gold

- Schiffssteg (klein): 5–8 Gold

- Hafenkran: 25–35 Gold

- Taverne (klein): 8–12 Gold

- Taverne (Stadt): 20–40 Gold