Ritterschlag

Aus Cendara Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

"Der Ritterschlag (Accolade) ist ein feierlicher Initiationsritus, mit dem ein Mann von einem Herrscher oder einem anderen Adeligen in den Ritterstand erhoben wurde" (Auszug aus der Wikipedia).

Brauch in der Westmark

Auszug aus der Standesurkunde der Westmark

Starkarms Haufen nannte sie Huskarle und Hersire, doch wir nennen sie Ritter, Barone, Grafen und Herzog. Ihre Aufgabe ist, was allen gehört, zu verteidigen, nicht nur in Wort und Tat, sondern mit Waffen. Ihre Pflicht ist es, Schwert, Schild und Brünne und ein Pferd oder ein Schiff zu besitzen und zu führen, für sich selber und in Gefolgschaft, zum Hoftag und zum Heerzug. Sie müssen die ihren schützen, gegen Andere und gegen Fremde und auch gegen sich selbst. Ihr Recht ist es, dass sie Lehen halten und dort Zehnten dürfen, und diese auch als Nachlehen weitergeben dürfen. Ihnen ist zu eigen, dass sie ein Recht auf Gastlichkeit haben, bei jedem Westmärker. Ihr eigenes und schwersten Recht ist es, Gericht zu halten, unter ihren Vasallen und dann auch unter den Jenen gleichen.

Der Ritterschlag, sei es die Erhebung eines Gemeinen oder die Aufnahme einer Knappin in den Ritterstand*, ist stets ein sehr persönlicher Akt. Er beinhaltet einige zwingende Elemente, welche die (neue) Beziehung zwischen Lehnsfrau und neuem Vasallen widerspiegeln.

Vorbedingungen

Am Ende der Knappenzeit wird ein Knappe in der Regel durch seine adeligen Eltern oder der Herrin, bei welcher er gedient hat, in den Adelsstand erhoben. Wird eine Gemeine in den Adelsstand erhoben, so muss derjenige Adelige, der sie in den Adelsstand hebt, im Mindesten Baron sein: Ein Vasall kann das ihm anvertraute Lehen nicht von sich aus teilen, somit kann er nur Hofritter oder eigene Vasallen ernennen oder seinen Knappen in den (erblichen) Ritterstand erheben. Ferner muss der Gemeine sich durch grosse Taten um die Westmark verdient gemacht haben sowie in der Gunst einer Adeligen stehen.

Beispielhafter Ablauf am herzoglichen Hof

1. Teil: Persönliches Gespräch über Rechte und Pflichten ( vor der Zeremonie)

Der Fürst bespricht mit dem Kandidaten in einem persönlichen Gespräch seine Rechte und Pflichten eines Adeligen. Es wird auf die persönliche Situation und Geschichte des Kandidaten eingegangen sowie auf dessen Vorstellung seiner Zukunft im Adelsgefüge der Westmark.

2. Teil: Zeremonie mit Zeugen Der Kandidatin werden vom Fürst als Frage ihre Pflichten vorgelesen, so oder ähnlich lautend:

Bist du bereit, [Name], mit deiner ganzen Kraft als Vasall deinem Herrn beizustehen, mit Rat und mit Tat, im Frieden wie im Kriege?

Antwort: Mit meiner ganzen Kraft!

Dem Kandidaten werden als Frage seine Rechte vorgelesen:

Bist du willens, [Name], geleitet von Pekar und deinem Verstand, dein Recht als Ritter der Westmark wahrzunehmen und Lehen/Lohn** und Gericht zu halten?

Antwort: Ich bin willens!

Fürst: So erhebe dich, [Name], Ritter der Westmark, [ggf. weiterer Titel], auf dass du nie mehr knien sollst!

3. Teil: Überantwortung der Pflichten:

a. Lehensverleihung. Fürst: Als meinen Vasallen belehne ich dich mit dem Lehen [Name]. Nimmst du an? Antwort: Ich nehme an!

b. Aufgaben Hofritter. Fürst: Als meinen Hofritter übertrage ich dir folgende Aufgaben: [Nennung der Aufgabe]

c. Knappenerhebung. Fürst: Mögest du deiner Familie so ehrenvoll dienen wie mir!


* damit ist in diesem Kontext der Korpus der gesamten, wehrfähigen Adelsschicht gemeint
**  im Falle eines Hofritters