Westmärkische Stände

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Hier sind die vier Westmärker Stände erklärt und kurz beschrieben und mit Spielhinweisen versehen. Die Standesordnung wurde vom zweiten Herzog der Westmark, dem Sohn Thorwald Starkarms, das erste Mal erstellt und wird in unregelmässigen Abständen von den Herzögen der Westmark erneut bestätigt. Der aktuellen Text der Urkunde ist hier: Standesurkunde der Westmark.

Standesordnung

  • Mitglied eines Standes ist jeder Westmärker. Die Zugehörigkeit der Eltern wird an Kinder vererbt. Eine Ausnahme sind Klerus und Gelehrte, die jeweils Leute in ihren Stand aufnehmen, und zwar die Gelehrten Gelehrte und der Klerus Kleriker. Niemand besitzt etwas in der Westmark, ohne Mitglied eines Standes zu sein.
  • Rechte sind Privilegien. Ebenso ist das "Recht" ein "Anrecht auf etwas", aber nicht der Anspruch darauf. Rechte hat ein Stand nur, wenn er sie niedergeschrieben hat.
  • "Die Ordnung der Stände erhalten" ist als Pflicht für jeden Stand notiert. Damit ist immer die Aufgabe gemeint, seine eigenen Recht zu verteidigen. Wollen andere diese für sich ebenfalls beanspruchen, so muss dagegen angegangen werden – es ist nicht unehrenhaft, dies - als letztes Mittel - auch mit Waffengewalt zu tun. Im Zweifel ist es Aufgabe jedes Standes, auch mit Gewalt, diese Ordnung durchzusetzen.

Die vier Stände

Originales, IT zu verwendendes Dokument: Standesurkunde der Westmark

Adel – Wehrstand

Pflichten: Muss Schwert, Schild und Rüstung und ein Pferd oder Schiff besitzen und führen. Muss Gefolgschaft leisten, sowohl am Hoftag als auch im Heerzug. Die Ordnung der Stände erhalten. Muss als Lehensherr seine Untergebenen beschützen.

Rechte: Lehen erhalten und als Afterlehen weitergeben. Hat ein Anrecht auf Gastlichkeit. Hat das Recht zu richten.

Bauern und Tagelöhner – Nährstand

Pflichten: Müssen Wehr- und Frondienst leisten. Der Wehrdienst darf nicht zur Erntezeit erfolgen. Die Ordnung der Stände erhalten.

Rechte: Dürfen Landwirtschaft (Hufrecht) betreiben. Dürfen mit Schafen handeln. Dürfen Fischerboote nutzen. Sind in der Wahl des Zehnt frei (Silber, Naturalien, Arbeitsdienst). Legen Erntezeiten für ein Gut fest. 

Priester und Gelehrte - Lehrstand

Pflichten: Müssen Wehrdienst leisten. Priester sorgen unablässig für das geistliche Wohl aller Stände. Gelehrte sorgen unablässig für das Lernen aller Stände. Müssen Frondienst leisten. Die Ordnung der Stände erhalten.

Rechte: Priester und Gelehrte entscheiden jeweils, wer zu ihrem (Teil-)Stand gehört. Haben das Recht zu richten, anstelle eines Adligen.

Handwerker und Händler - Arbeitsstand

Pflichten: Müssen Wehrdienst leisten. Die Ordnung der Stände erhalten.

Rechte: Dürfen Gilden/Zünfte mit Monopolen bilden. Haben das Anrecht auf feste Läden und den Fernhandel 

Spielen in der Westmark: Stände

Spielhinweise: Was kann man IT machen, um selber etwas zu erreichen und die Westmärker Gesellschaft lebendig zu halten?

"Die Ordnung der Stände erhalten" ist als Pflicht für jeden Stand notiert. Damit ist immer die Aufgabe gemeint, seine eigenen Recht zu verteidigen. Wollen andere diese für sich ebenfalls beanspruchen, so muss dagegen angegangen werden – es ist nicht unehrenhaft, dies - als letztes Mittel - auch mit Waffengewalt zu tun. Im Zweifel ist es Aufgabe jedes Standes, auch mit Gewalt, diese Ordnung durchzusetzen. Dass wir dabei moderne Gedanken ignorieren, ist uns bewusst. Das ist Absicht.

Jeder der vier Stände hat Privilegien, die nur er hat - und er möchte aber gerne mehr davon. Dabei geht es ganz profan um die eigene Macht, purer Opportunismus. Deshalb kann jeder Stand (bzw, seine Charaktere), sich Wünsche aneignen:

Adel

Kommentar: Westmärker Adel zu sein heisst, in erster Linie selber Schild und Schwert zu führen und als Heer und Verwaltungsobrigkeit zu dienen. Das Lehen erhalten Adlige, damit sie die Kriegerfunktion ausüben können.

  • Wünsche: Das Recht, Fernhandel zu treiben soll auch dem Adel angedeihen.
  • Wünsche: Der Herzog zahlt eine jährliche Pension an all jene, die Schiff oder Pferd unterhalten.
  • Wünsche: Wollen mit eigenen Schiffen auf der Hochsee zum Walfang fahren dürfen.

Bauern

Kommentar: Vor allem die beiden Rechte sichern Exklusivität – das Schaf und das Fischerboot bilden die Grundlage der westmärkischen Wirtschaft, dadurch dass der Stand das Recht darauf hat, ist er unabdingbar. Bestimmt gibts da zahlreiche Ausnahmen, wie "Hausgarten eines Handwerkers" und "Klostergarten" und so Kram. Nicht jede Geranienkiste kann als "Landwirtschaft" gelten, gewerbsmässiger Anbau sehr wohl. Mit dem Wunsch "Wahl des Zehnten frei" soll dem "Freien Bauern" einen gewissen Stolz zum bespielen mitgeben. Bei anderen Lehensnehmern kann der Zehnt als Silber festgeschrieben werden, aber Bauern wählen, wie sie es zahlen. Das führt zu Diskussionen, wieviel was Wert ist. Sie legen die Erntezeit für jedes Gut fest – meistens ist das nicht so kompliziert, weil Weizen nunmal reif ist, wenn er reif ist. Aber bei schlechten Herren kann sich die Erntezeit durchaus auch mal ne Woche ausdehnen.

  • Wünsche: Frondienst, derzeit nach Gusto des Herrn, auf "Ein Wochenende im Monat, zwei Wochen im Jahr" beschränken.
  • Wünsche: Schafshandel garantieren lassen
  • Wünsche: Wehrdienst muss nur einer der Familie leisten

Gelehrte

Kommentar: Der Wehrdienst meint hier, dass Standesangehörige niemals "ausserhalb" eines Konfliktes stehen, sondern mitzumachen haben. Ob das "Feldgeistliche und Heiler" sind oder ob sich die Bande im Kriegsmaschinenbau versucht, spielt keine Rolle.Die beiden "täglichen", unablässige auszuübenden Pflichten sind dazu gedacht, dass entsprechende Charaktere auf Platz, an einem Con etwas tun. Ob das Frondienst ist oder als Arbeit für Geld gemacht wird, sei dahingestellt. 

  • Wünsche: Wollen Nachlehen vergeben dürfen.
  • Wünsche: Wollen in "gelehrten Berufen" selber Gilden – Monopole – bilden dürfen.
  • Wünsche: Wollen einen eigenen Zehnt von allen erhalten, die ihrer Sorge unterstehen.
  • Wünsche: Wollen eine Befreiung vom Wehrdienst.
  • Wünsche: Wollen den Frondienst gestrichen haben.

Handwerker

Kommentar: Monopole ermöglichen eine ganze Menge Spielansätze – bspw als Stromänner für fremde Händler arbeiten oder auch Lizenzen vergeben. Und ganz wichtig, der Grundsatz: "Nein, in der Westmark stellen wir unser Zeugs selber her, du darfst nicht". Es braucht allerdings den Willen, "Freie Marktwirtschaft" nicht als Nonplusultra zu verstehen, sondern als Feind, der eigene Gewinne schmälern kann. Klassisches Städte können so eine grosse Macht herausbilden. "Feste Läden" sind Ladenlokale, Häuser für den Verkauf, derartiges. Alle anderen müssen auf den Markt fahren. 

  • Wünsche: Wollen nur defensiv, im eigenen Land Wehrdienst leisten ("Landlibell")
  • Wünsche: Wollen auch das Recht, mit Schafen zu handeln.
  • Wünsche: Wollen Marktrechte vergeben (Statt des entsprechend belehnten Adligen)
  • Wünsche: Wollen verbriefte Rechte für Zölle zu erheben

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